Barrierefreiheitserklärung
Einleitung
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter aerztekongress.srh-gesundheit.de veröffentliche Webseite der SRH Gesundheit GmbH.
Die SRH Gesundheit GmbH ist bemüht, ihre Website im Sinne der EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) und im Einklang mit dem nationalen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zu gestalten.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Der „SRH Ärztekongress 2026“ ist eine Fortbildungsveranstaltung der SRH Gesundheit GmbH für Ärztinnen und Ärzte. Er findet am 24. und 25. September 2026 in Dinkelsbühl statt und steht unter dem Motto „Neue Wege gehen: Aus der Tradition in die Transformation“. Das Programm umfasst Vorträge, Impulse und Diskussionsrunden zu den Themen Wandel im Krankenhaus, ärztliche Führung sowie Künstliche Intelligenz in der Medizin. Der Kongress ist von der Bayerischen Landesärztekammer zertifiziert, die Teilnehmenden erhalten CME-Punkte. Über diese Website können Sie sich über das Programm informieren und die Präsentationen downloaden.
Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die SRH Gesundheit GmbH hat bei Konzeption, Webdesign und Bedienbarkeit darauf geachtet, die Internetpräsenz barrierefrei oder zumindest barrierearm zu gestalten.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 BFSG in Verbindung mit der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), die auf Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. In der BFSGV sind die Anforderungen an Dienstleistungen im Geschäftsverkehr in den §§ 12, 13 und 19 festgelegt. Die technischen Anforderungen bestimmen sich nach der EN 301 549.
Diese Anforderungen wurden insbesondere wie folgt umgesetzt:
- Angepasste, einfache Bedienbarkeit, erleichterte, benutzerfreundliche Navigation
- Erhöhte Sichtbarkeit von Kontakt- und Serviceleistungen von Schrift, Links, Buttons durch Farbkontraste, Kontaktbuttons sowie der Anfahrtsbeschreibung
- Setzung von farblich abgesetzten Hyperlinks sowie Verwendung erhöhter Schriftgröße in Rubriken und Leistungsangeboten
- Erkennbarkeit der Hyperlinks
- Bedienbarkeit auch ohne Tatstatur
Die Website weist bereits in zahlreichen Bereichen eine gute Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer auf. Derzeit entspricht sie jedoch noch nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Im Zuge einer geplanten technischen Überarbeitung sollen die entsprechenden Anforderungen sukzessive umgesetzt werden.
Nicht barrierefrei sind bislang:
- Download des/der PDF-Dokumente
- Videos
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und berücksichtigt den Stand der Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut unserer Seite bis zu diesem Tage.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
SRH Gesundheit GmbH
Bonhoefferstraße 1
69123 Heidelberg
Telefon: + 49 (0) 6221 8223-0
Telefax: +49 (0) 6221 8223-254
E-Mail:
Internet: www.srh-gesundheit.de
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese Behörde ist am heutigen Tage noch nicht bekannt. Sobald diese Behörde bekannt ist, wird sie in einer aktualisierten Form der Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden.